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Liefer- und Zahlungsbedingungen

GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns angenommen Aufträge, soweit nicht schriftliche Sondervereinbarungen vereinbart wurden. Solche haben nur für das jeweils speziell angeführte Geschäft Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen gültig.  

ANGEBOT

Unsere Angebote sind nur bei sofortiger Annahme des Vertragspartner für uns bindend. Im Übrigen sind unsere Angebote freibleibend und wir behalten uns Änderungen der Angebote bis zur Annahme eines Auftrages vor. Irrtümer sind vorbehalten.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend und gelten gemäß den unten angeführten Bedingungen. Die Nettopreise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Es gelten die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten. Allenfalls angeführte Ladenverkaufspreise sind unverbindlich, entsprechend den Bestimmungen des Kartellgesetzes.
Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und zwar derzeit 1,5% per Monat. Alle aus dem Zahlungsverzug entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers, insbesondere alle Mahn- und Inkassospesen des „Kreditschutzverbandes von 1870 in Wien“ Bei neuen Lieferungen führen wir die Lieferung per Nachnahme oder ersuchen um Angabe von Referenzen. Wir behalten uns die Einholung von Kreditauskünften vor. Abzüge dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn diese von uns anerkannt sind. 
 

EIGENTUMSVORBEAHLT 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum. Bei Beeinträchtigung durch Dritte beziehungsweise bei Pfändung sind wir sofort zu verständigen. Belehnung und Verpfändung noch nicht bezahlter Ware ist nicht statthaft.
Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen. 

GEWÄHRLEISTUNG

Reklamationen können nur unter Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdaten innerhalb einer Woche nach Warenerhalt anerkannt werden. Von Rücksendungen bitten wir abzusehen. Bei Spediteur-Lieferungen müssen gemäß §60 AÖSp alle Schäden, auch wenn sie äußerlich nicht erkennbar sind, dem Spediteur unverzüglich (innerhalb von 4 Werktagen) schriftlich mitgeteilt werden.
Für Unternehmer gilt: 
Der Unternehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter genauer Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Auch irrtümlich falsch gelieferte Ware ist nach den obigen Bestimmungen zu rügen. Für den Fall, dass wir irrtümlich falsche Ware liefern, ist unser Vertragspartner zur Meldung an uns und sowie zur sorgfältigen Verwahrung verpflichtet und hat mit der falsch gelieferten Ware nach unseren Anweisungen zu verfahren. Dies wird im Regelfall der Rückversand auf unsere Kosten sein. 
Für Konsumenten gilt:
In den ersten 6 Monaten nach Übergabe haben wir zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt nicht vorhanden war, danach trifft die Beweispflicht den Empfänger der Ware. Die Gewährleistungsfrist beträgt für unbewegliche Sachen 2 Jahre.

LIEFERUNG 

Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die angegebenen Lieferzeiten gelten stets als annähernd und unverbindlich. Bei Aufträgen unter € 200,- exklusive Umsatzsteuer wird ein Versandkostenanteil von € 3,90 exkl. Ust. in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht kleiner Änderungen in Dekor, Farbe sowie den Ausverkauf vor. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers. 

SCHADENERSATZ 

Für Unternehmer gilt: Eine Haftung für jeglichen Schadenersatz besteht nur, sofern der Schaden von unserer Seite vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, wobei dieser Umstand vom Vertragspartner nachzuweisen ist. Allfällige Schadenersatzansprüche sind ausschließlich auf den Materialwert bei Vertragsabschluss beschränkt. Eine darüberhinausgehende Haftung wird, ausgenommen bei Vorsatz, ausdrücklich ausgeschlossen. 

LEISTUNGSVERWEIGERUNGSVERBOTE UND ZURÜCKBEHALTUNGSVERBOTE 

Für Unternehmer gilt: Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

DATENSCHUTZ

Laut §22 des DSG werden unsere Kunden hiermit informiert, dass ihre Unternehmensdaten für Zwecke der Buchführung (Debitorenbuchhaltung, Fakturierung usw.) EDV unterstützt verarbeitet werden. Diese Daten umfassen Name, Anschrift, Branche, Kontonummer, Auftragsdaten, Konditionen, Zahlungsdaten usw. Übermittlungen dieser Daten erfolgen nur aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen und zum Zwecke des Geld- und Zahlungsverkehrs. Sonstige Übermittlungen setzen eine besondere Zustimmung des Kunden – im Einzelfall genau bezeichnete Empfänger – voraus.

ANNAHMEVERZUG 

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

EINSEITIGE LEISTUNGSÄNDERUNGEN 

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND 

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Yspertal. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand des Bezirksgericht Melk. 

TRANSPORT – GEFAHRTRAGUNG

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. Unsere Haftung endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Paketsendung an die Annahmestelle des Transportunternehmens.



Liefer- und Zahlungsbedingungen

GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns angenommen Aufträge, soweit nicht schriftliche Sondervereinbarungen vereinbart wurden. Solche haben nur für das jeweils speziell angeführte Geschäft Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen gültig.  

ANGEBOT

Unsere Angebote sind nur bei sofortiger Annahme des Vertragspartner für uns bindend. Im Übrigen sind unsere Angebote freibleibend und wir behalten uns Änderungen der Angebote bis zur Annahme eines Auftrages vor. Irrtümer sind vorbehalten.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend und gelten gemäß den unten angeführten Bedingungen. Die Nettopreise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Es gelten die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten. Allenfalls angeführte Ladenverkaufspreise sind unverbindlich, entsprechend den Bestimmungen des Kartellgesetzes.
Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und zwar derzeit 1,5% per Monat. Alle aus dem Zahlungsverzug entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers, insbesondere alle Mahn- und Inkassospesen des „Kreditschutzverbandes von 1870 in Wien“ Bei neuen Lieferungen führen wir die Lieferung per Nachnahme oder ersuchen um Angabe von Referenzen. Wir behalten uns die Einholung von Kreditauskünften vor. Abzüge dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn diese von uns anerkannt sind. 
 

EIGENTUMSVORBEAHLT 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum. Bei Beeinträchtigung durch Dritte beziehungsweise bei Pfändung sind wir sofort zu verständigen. Belehnung und Verpfändung noch nicht bezahlter Ware ist nicht statthaft.
Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen. 

GEWÄHRLEISTUNG

Reklamationen können nur unter Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdaten innerhalb einer Woche nach Warenerhalt anerkannt werden. Von Rücksendungen bitten wir abzusehen. Bei Spediteur-Lieferungen müssen gemäß §60 AÖSp alle Schäden, auch wenn sie äußerlich nicht erkennbar sind, dem Spediteur unverzüglich (innerhalb von 4 Werktagen) schriftlich mitgeteilt werden.
Für Unternehmer gilt: 
Der Unternehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter genauer Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Auch irrtümlich falsch gelieferte Ware ist nach den obigen Bestimmungen zu rügen. Für den Fall, dass wir irrtümlich falsche Ware liefern, ist unser Vertragspartner zur Meldung an uns und sowie zur sorgfältigen Verwahrung verpflichtet und hat mit der falsch gelieferten Ware nach unseren Anweisungen zu verfahren. Dies wird im Regelfall der Rückversand auf unsere Kosten sein. 
Für Konsumenten gilt:
In den ersten 6 Monaten nach Übergabe haben wir zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt nicht vorhanden war, danach trifft die Beweispflicht den Empfänger der Ware. Die Gewährleistungsfrist beträgt für unbewegliche Sachen 2 Jahre.

LIEFERUNG 

Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die angegebenen Lieferzeiten gelten stets als annähernd und unverbindlich. Bei Aufträgen unter € 200,- exklusive Umsatzsteuer wird ein Versandkostenanteil von € 3,90 exkl. Ust. in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht kleiner Änderungen in Dekor, Farbe sowie den Ausverkauf vor. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers. 

SCHADENERSATZ 

Für Unternehmer gilt: Eine Haftung für jeglichen Schadenersatz besteht nur, sofern der Schaden von unserer Seite vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, wobei dieser Umstand vom Vertragspartner nachzuweisen ist. Allfällige Schadenersatzansprüche sind ausschließlich auf den Materialwert bei Vertragsabschluss beschränkt. Eine darüberhinausgehende Haftung wird, ausgenommen bei Vorsatz, ausdrücklich ausgeschlossen. 

LEISTUNGSVERWEIGERUNGSVERBOTE UND ZURÜCKBEHALTUNGSVERBOTE 

Für Unternehmer gilt: Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

DATENSCHUTZ

Laut §22 des DSG werden unsere Kunden hiermit informiert, dass ihre Unternehmensdaten für Zwecke der Buchführung (Debitorenbuchhaltung, Fakturierung usw.) EDV unterstützt verarbeitet werden. Diese Daten umfassen Name, Anschrift, Branche, Kontonummer, Auftragsdaten, Konditionen, Zahlungsdaten usw. Übermittlungen dieser Daten erfolgen nur aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen und zum Zwecke des Geld- und Zahlungsverkehrs. Sonstige Übermittlungen setzen eine besondere Zustimmung des Kunden – im Einzelfall genau bezeichnete Empfänger – voraus.

ANNAHMEVERZUG 

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

EINSEITIGE LEISTUNGSÄNDERUNGEN 

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND 

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Yspertal. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand des Bezirksgericht Melk. 

TRANSPORT – GEFAHRTRAGUNG

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. Unsere Haftung endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Paketsendung an die Annahmestelle des Transportunternehmens.